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Tarifvertrag für Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst

Aber nicht für den Sozial- und Erziehungsdienst!

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarif-vertrag Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf 90 bis 95 Prozent vor. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öf-fentlichen Bildungseinrichtungen generell ab.

 

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Abschlussprüfungen: Alternativen nicht ausschließen und Belastungen vermindern

Die GEW ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen die Festlegungen über alle Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, auf den Prüfstand gehören. Dabei spielen Fragen des Gesundheitsschutzes eine genauso wichtige Rolle, wie der notwendige Ausgleich von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen während der Zeit der Corona-Pandemie und die Fragen der Belastung von Lehrenden und Lernenden. Das Bildungsministerium ist gefordert, sein Krisenmanagement zu beschleunigen.

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Hochschulen sollten auf Corona-Krise bedacht, solidarisch und flexibel reagieren

Für alle Teile der Gesellschaft stellt die Corona-Krise eine noch nie dagewesene Notsituation dar. In außergewöhnlichen Zeiten bedarf es an den Hochschulen und Universitäten für Wissenschaft und Lehre auch außergewöhnlicher Maßnahmen.
Gestern hat für viele Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt die Vorlesungszeit des Sommersemesters begonnen. Jedoch kann von Normalität keine Rede sein. 

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Chancengleichheit bleibt auf der Strecke

Chancengleichheit bleibt in Zeiten von Schulschließungen und Corona auf der Strecke

Die schulische Bewältigung der aktuellen Krise stellt Lehreinnen und Lehrer vor neue Herausforderungen in der Bereitstellung schulischer Angebote. Die Schulschließungen sind dabei für aber für Schüler*innen aus sozio-ökonomisch schwächeren Familien eine große Herausforderung. Es ist Zeit für zielgerichtete Hilfsangebote. 

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Fürsorgepflicht wird vom Arbeitgeber / Dienstherrn missachtet

Mit den Erlassen zur „Notbetreuung während der Osterferien“ und den „Sonderregelungen zur Absicherung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen während der Zeit der allgemeinen Schulschließungen“ missachtet das Bildungsministerium seine Fürsorgepflicht hinsichtlich des Gesundheits- und des Arbeitsschutzes gegenüber seinem pädagogischen Personal.

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