www.gew-sachsenanhalt.net - Welche Zeiten kommen zur Auszahlung?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Auszahlung von Mehrzeiten
- Erstellt: 06. November 2018
Zur Vergütung können alle Mehrzeiten kommen, die am 31.07.2018 über die Anzahl von 80 Stunden übersteigen. Die Zahl 80 ist die Höchststundenzahl, die sich aus der Arbeitszeitverordnung Lehrkräfte und dem so genannten Flexi-Erlass ergibt.
Bei Teilzeitbeschäftigten wird der die Zahl 80 übersteigende Anteil an Mehrzeiten fiktiv auf 12 Monate verteilt. Die Beschäftigten erhalten bis zur Vollbeschäftigung anteilig einen Ausgleich nach TV-L, die dann noch übersteigende Zahl wird als Mehrarbeit vergütet.

