www.gew-sachsenanhalt.net - Muss man die Auszahlung beantragen? Gibt es Fristen?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Auszahlung von Mehrzeiten
- Erstellt: 27. Oktober 2018
Die Auszahlung muss schriftlich mit Formblatt beantragt werden, die Schulleiterin oder der Schulleiter muss die Anzahl der geleisteten Stunden bestätigen und das Formblatt an das Landesschulamt weiterleiten. Die Frist hierzu ist der 9. November 2018, es reicht aus, wenn der bestätigte Antrag an diesem Tage vorab per Fax beim Landesschulamt vorliegt.

