Am 2. Dezember finden an den Schulen die Personalratswahlen statt. Außer den Schulpersonalräten werden gleichzeitig Lehrerhautpersonalrat und die beiden Lehrerbezirkspersonalräte gewählt. Wir raten allen Schulen, die mindestens 5 Wahlberechtigte haben, einen Schulpersonalrat zu wählen. Unter dem unten stehenden Link finden Sie Hinweise und Materialien zu den Personalratswahlen 2020. Bei Fragen helfen mit Sicherheit die Bezirkswahlvorstände in Halle und Magdeburg.
Die Corona-Pandemie hat den Personalmangel an unseren Schulen noch offensichtlicher gemacht. Das Bildungsministerium ist seit Jahren nicht in der Lage, genügend Lehrkräfte einzustellen. Die GEW-Forderung nach Einführung von freiwilligen Arbeitszeitkonten, mit denen vorübergehend Unterrichtsausfälle vermindert und gleichzeitig die Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten gewährleistet werden könnte, hat das Land abgelehnt.
Heute wurden von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt erläutert eine entsprechende Erklärung, wie die Bundesmittel in den Hochschulen eingesetzt werden sollen. Die GEW Sachsen-Anhalt sieht für die nun folgenden Gespräche einen deutlichen Verbesserungsbedarf, insbesondere im Ausbau der dauerhaften Beschäftigung an den Hochschulen.
In der letzten Woche hat sich die GEW mit zwei Schreiben an ihre Mitglieder gewandt. Zum einen informierte sie darin über die geplanten Kürzungen der Stundentafel und der Stundenzuweisungen an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Auf dem Papier soll die Unterrichtsversorgung verbessert werden, real werden die Schulen vor erhebliche Probleme gestellt. Die GEW hat sich in dem Schreiben und öffentlich klar gegen diese Kürzungen positioniert.
Zum anderen musste die GEW mitteilen, dass die gerichtliche Überprüfung der Schulöffnungen leider keinen Erfolg hatte. Das Gericht sah durch die Aufhebung der Mindestabstände an den Grund- und Förderschulen keine besondere Gesundheitsgefährdung für Schüler*innen und Lehrkräfte. Diesen Entscheid kann die GEW nicht nachvollziehen, die klagende Grundschul-Lehrkraft hat sich jedoch gegen weitere juristische Schritte entschieden. Die Verantwortung für die künftigen Entwicklungen liegt damit bei der Landesregierung, dem Bildungsministerium und dem Gericht, die GEW wird alle Beteiligten an diese Verantwortung erinnern und sich weiterhin für einen angemessenen Gesundheisschutz in allen Bildungseinrichtungen einsetzen.
Die ausführlichen Schreiben haben wir hier verlinkt, sie können gern weiter verbreitet werden: