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Die Bundestarifkommission Länder über das Ergebnis der Tarifrunde

Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) hat vergangene Woche ein Résumé zur gelaufenen Tarifrunde gezogen und zwei Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis formuliert und veröffentlicht:

  1. Die BTK-L der GEW stellt fest, dass vor allem die Beschäftigten, die den Streikaufrufen der GEW gefolgt sind, in dieser Tarifrunde Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt haben. Die Beschäftigten in Schulen und Kitas setzen seit März 2020 täglich ihre Gesundheit aufs Spiel, um den öffentlichen Dienst funktionsfähig zu halten. Der vorgelegte Kompromiss berücksichtigt weder den Einsatz unserer Kolleg*innen in dieser Tarifrunde angemessen, noch wird er dem Engagement der Kolleg*innen gerecht. Die hohe Anzahl an Leermonaten wirkt sich negativ auf die Entgeltentwicklung der Zukunft aus. Die Einmalzahlung benachteiligt insbesondere diejenigen, die in höheren Entgeltgruppen und Stufen sind. Langjähriger Einsatz für den Arbeitgeber wird bestraft. Die GEW wird, sobald es die pandemische Lage zulässt, das Zustandekommen des Ergebnisses, als auch die daraus zu ziehenden Konsequenzen auf einer Strategiekonferenz klären. Die BTK-L begrüßt, dass es gelungen ist, den Angriff der Arbeitgeber auf das Eingruppierungsrecht (den Arbeitsvorgang) abzuwehren.

  2. Ungeachtet der oben genannten Kritikpunkte stimmt die BTK-L dem Ergebnis zu, um die Zahlung der angebotenen steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten und die Beamt*innen zu ermöglichen. Die BTK-L hat insbesondere die gesundheitlichen Gefahren, die sich bei weiteren Streiks für die Kolleg*innen in der sich rasch entwickelnden epidemischen Lage ergeben hätten, sowie die sich zuspitzende Situation in den Bildungseinrichtungen, bewertet.

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Achtung: Widerspruch amtsangemessene Alimentation 2021

Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat auch für das Jahr 2021 eine bereits im Jahr 2015 gemachte Zusage darüber, dass Widersprüche gegen die Besoldung entbehrlich seien, erneuert.  
Es ist daher grundsätzlich für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Kind oder zwei Kindern nicht erforderlich, einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation einzulegen.

ABER: Die Zusage des Finanzministeriums LSA gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, denen ein Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder zusteht oder zugestanden hat. Diese müssen einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation auch im Jahr 2021 einlegen, wenn sie es nicht schon getan haben und über den Widerspruch noch nicht bestandskräftig entschieden wurde. Nur so können sie von einer gesetzlichen Neuregelung profitieren.

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Online-Diskussion zum Tarifergebnis

„Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder - Information und Diskussion!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) waren in diesem Jahr sehr schwierig. Die gewerkschaftlichen Forderungen sind alle berechtigt gewesen und doch haben die Arbeitgeber lange Zeit blockiert und kein Angebot vorgelegt. Erst nachdem die Beschäftigten auf die Straße gingen und den Arbeitgebern damit ihren Ärger zeigten, kam Bewegung in die Verhandlungen. Allerdings waren die Arbeitgeber nicht bereit, über die strukturellen Forderungen der Gewerkschaften, wie zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung oder die Paralleltabelle für Lehrkräfte, zu verhandeln. Dank Eurer Unterstützung haben wir hart verhandelt und gekämpft. Das Ergebnis der Tarifrunde liegt nun vor:

•    Corona-Sonderzahlung: 1300 Euro
•    Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent
•    Laufzeit: 24 Monate
•    Praktikantinnen- und Praktikantenentgelte: Erhöhung um 50 Euro

In einer Online-Diskussion wollen wir Euch am 8.12. ab 16.30 Uhr für etwa zwei Stunden über das Tarifergebnis informieren und mit Euch gemeinsam darüber sprechen, wie zufrieden wir mit dem Ergebnis sein können.

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Warnstreik in Magdeburg: Streikenden fordern akzeptables Angebot der Arbeitgeber

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt hatte am 23.11.2021 den nördlichen Teil des Landes zu einem Warnstreik unter schwierigen Bedingungen aufgrund der ständig steigenden Inzidenzzahlen aufgerufen. Während der Streikvorbereitungen hatten die Organsisator*innen des Streiks noch einmal verdeutlicht, dass ihnen die steigenden Inzidenzzahlen der letzten Tage sehr wohl bewusst sind, aber die Tarifgemeinschaft der Länder aufgrund ihres kompromisslosen und sturen Verhaltens gegenüber unseren Beschäftigten uns zwingt, eine härtere Vorgehensweise einzuschlagen. Deshalb greifen wir auf das Mittel des Warnstreiks zurück. Wir richteten in den Streiklokalen und während der Kundgebung unser Augenmerk immer auf die Gesundheit der Kolleg*innen, deshalb wies der Moderator zwischen den Redebeiträgen immer wieder auf die Einhaltung der Abstandsregeln bzw. das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung hin.

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Pädagogisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler besser schützen

Aufgrund der sich immer schneller verschärfenden Entwicklung der Pandemie fordert die GEW Sachsen-Anhalt die Landesregierung und das Bildungsministerium auf, unverzüglich weitergehende Maßnahmen des Gesundheitsschutzes zu ergreifen, um die Beschäftigten ausreichend vor einer Ansteckung zu schützen. Ebenso wie die Gesundheit des pädagogischen Personals und ihrer Familien darf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nicht fahrlässig gefährdet werden. Der in weiten Teilen Deutschlands zu beobachtenden Kaskadeneffekt, der exponentielle Anstieg bei den Corona-Ansteckungen vor allem bei Kindern und Jugendlichen, die Impfdurchbrüche bzw. die in Sachsen-Anhalt sehr hohe Hospitalisierungsrate erfordern eine veränderte Strategie.  

Dass Nachbesserungsbedarf an allen Schulen im Bundesgebiet bestehe, hat die GEW-Bundesvorsitzende erst vor Kurzem deutlich gemacht. „Bundesweit sind nicht einmal in der Hälfte der Schulen die notwendigen Luftfilteranlagen, eingebettet in Raum-, Lüftungs- und Hygienekonzepte, eingebaut worden. Die 200 Millionen Euro, die die Bundesregierung im Sommer für mobile Luftfilter an Kitas und Schulen bereitgestellt hat, sind noch nicht abgerufen worden“, sagte Maike Finnern, die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einem öffentlichen Statement. In Sachsen-Anhalt hat nur eine einstellige Zahl von Schulen bisher Luftfilter. „Offensichtlich haben das Land und die Schulträger gehofft, die Pandemie geht vorbei, ohne dass dieses Geld investiert werden muss“, ergänzte die Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, Eva Gerth.
Für die Schulen und das an den Schulen tätige pädagogische Personal in Sachsen-Anhalt sieht die GEW Sachsen-Anhalt neben einer zusätzlichen Testpflicht auch von Geimpften unabdingbaren Handlungsbedarf.
Wir fordern von Ministerin Feußner, folgende Maßnahmen umzusetzen:

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Warnstreik in Magdeburg: Beschäftigte an Schulen und Hochschulen fordern faire Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen

Zu einem ganztägigen Warnstreik ruft die GEW Sachsen-Anhalt ihre tarifbeschäftigten Mitglieder aus den Geltungsbereichen des TV-L und des TV Prakt-L aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt, das heißt aus den Landkreisen Stendal, Börde, Jerichower Land, Altmarkkreis Salzwedel, Salzlandkreis, Harz sowie der kreisfreien Stadt Magdeburg am Dienstag, dem 23. November, auf. Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind zu einem Solidaritätsstreik aufgerufen. Die Kundgebung findet ab 11 Uhr auf dem Platz vor dem Finanzministerium, Editharing 40/Ecke Gellertstraße, in Magdeburg statt.  

Eine Gehaltssteigerung von fünf Prozent, mindestens jedoch 150 Euro, das sind die Forderungen der Tarifbeschäftigten an den Hochschulen und Schulen. Auch in der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, die am 1. und 2. November 2021 in Potsdam stattfand, haben die Arbeitgeber kein Angebot zur Lohnsteigerung vorgelegt. Sie bleiben weiterhin bei ihrer Blockade- und Verweigerungshaltung. „Statt den Beschäftigten Wertschätzung entgegenzubringen, offenbaren die Arbeitgeber einen gravierenden Realitätsverlust“, sagt GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz in Potsdam.

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Notdienst bei einem Warnstreik

Eine einseitige Notdienstanordnung durch den Arbeitgeber, wie es das Landesschulamt Sachsen-Anhalt gerade versucht, ist rechtswidrig und unverbindlich.

Der Arbeitgeber müsste mit der Streikleitung der GEW eine Notdienstvereinbarung abschließen, in der die zum Notdienst eingeteilten Beschäftigten (meistens in einer Liste, die von beiden Seiten abgezeichnet ist) namentlich aufgeführt sind. Diese wären dann verpflichtet, Notdienstarbeiten zu verrichten.

 Eine solche Notdienstvereinbarung gibt es für die aktuelle TV-L Tarifrunde 2021 nicht.

Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber auch keine Arbeitnehmer*innen zu Notdiensten verpflichten. Eine Ablehnung der rechtswidrigen Notdienste durch die Arbeitnehmer*innen stellt keine Verletzung der Arbeitspflichten dar.

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Warnstreik in Halle

Demonstration übte Druck auf die Verantwortlichen aus

Die GEW Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch, dem 10. November 2021 in Halle am Steintor-Varieté einen Warnstreik für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich TV-L und TV Prakt-L durchgeführt. Ver.di und die GdP haben sich dem Aufruf angeschlossen. An der Demonstration beteiligten sich ca. 800 Lehrerinnen und Lehrer sowie Tarifbeschäftigte der MLU Halle-Wittenberg und der Hochschule Merseburg. Lautstark forderten sie auf der Kundgebung eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie mehr Gehalt ein: Eine Gehaltssteigerung von fünf Prozent, mindestens jedoch 150 Euro sind die Forderungen an die Arbeitgeber. Nach Informationen des Landesschulamtes folgten dem Streikaufruf Beschäftigte aus 400 Schulen des südlichen Sachsen-Anhalts.

Durch das Programm leitete Jens Wiedemann, stellvertretender Vorsitzender des GEW Stadtverbandes Halle. Weitere Redner*innen waren Sven Wolters, Vertreter der GdP, Juliane Küritz von ver.di, Christian Müller, Gewerkschaftssekretär der GEW Sachsen-Anhalt, sowie Lukas Wanke, Koordinator des Bündnisses #MLUnterfinanziert, und Dany Hambach, Vorstandsleiterin des Bereichs Tarif- und Beamtenpolitik der GEW Sachsen-Anhalt. Für kurzweilige Unterhaltung sorgte der Schauspieler und Kabarettist Jonas Schütte.

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Fortbildung für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis an den Schulen

Fortbildung für alle Lehrkräfte im Beamtenverhältnis an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt - Teilnahme ist für Magdeburg auch online möglich!

Termin:

  • Dienstag, 23. November 2021, 09.00 bis 14.30 Uhr
    Ort: Ratswaage-Hotel, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg

Die GEW Sachsen-Anhalt möchte alle verbeamteten Lehrkräfte des Landes ganz herzlich zu dieser Fortbildung einladen. Im Mittelpunkt sollen aktuelle Fragen des Beamtenrechts für Lehrkräfte stehen. Mit dem Fortbildungsangebot wollen wir die Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld in der Schule stärken.

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