Landesregierung darf die Kritik am Bildungssystem nicht länger ignorieren und muss sich endlich dem Handlungsbedarf stellen
Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ wird am 30. September um 16.00 Uhr weitere ca. 2.700 Bögen mit ca. 12.500 Unterschriften für das Volksbegehren an die Landeswahlleiterin übergeben. Das Landesverfassungsgericht hatte in einer Eilentscheidung diese zusätzliche Sammlung über den von der Landesregierung vorgegebenen Abgabetermin hinaus bewilligt. Damit liegen nun insgesamt ca. 76.800 Unterschriften für das Volksbegehren vor.
Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ wird am 1. September um 17.00 Uhr ca. 9.000 Bögen mit ca. 64.000 Unterschriften für das Volksbegehren an die Landeswahlleiterin übergeben. Die Teil-Übergabe zum jetzigen Zeitpunkt hatte das Landesverfassungsgericht in einer einstweiligen Verfügung bestimmt. Gleichzeitig hat das Gericht die Frist für die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren bis zum 16. September verlängert.
Das Bündnis hatte aufgrund des Corona-Lockdowns bei Ministerpräsident Haseloff eine Fristverlängerung für die Sammlung der Unterschriften beantragt, da es in der Zeit ab dem 18. März wesentliche Kontaktbeschränkungen gab. Die Antwort, die mit dem Innenministerium abgestimmt ist, war für das Bündnis mehr als enttäuschend. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung damit einen weiteren Versuch unternimmt, das Volksbegehren vom Tisch zu bekommen. Gleichzeitig werden aus dem Bildungsministerium Pläne bekannt, die Unterrichtsstunden für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen an der Öffentlichkeit vorbei zu kürzen. Genau das sollte mit dem Volksbegehren verhindert werden.
Die Ankündigung der Landesregierung, die Eintragungsfrist für unser Volksbegehren nur um 42 Tage zu verlängern, ist für das Bündnis inakzeptabel. Die von der Landesregierung in Aussicht gestellte verfassungskonforme Auslegung des Volksabstimmungsgesetzes kann aus der Sicht des Bündnisses nur dazu führen, die Frist für die Eintragungen für die gesamte Zeit der Geltung der bisherigen Eindämmungsverordnungen vom 18. März bis voraussichtlich 1. Juni – also um 76 Tage – zu verlängern. Alles andere könnte vom Bündnis nicht akzeptiert werden und hätte höchstwahrscheinlich einen Gang vors Verfassungsgericht zur Folge.
Knapp zwei Wochen nach dem offiziellen Start des Volksbegehrens für mehr Personal an den Schulen in Sachsen-Anhalt hat das Landesschulamt alle Schulleitungen angeschrieben. In dem Brief untersagt es faktisch eine Befassung mit den Anliegen des Volksbegehrens innerhalb des Schulbetriebs. Das Bündnis „Den Mangel beenden – Unseren Kindern Zukunft geben!“ sieht in dem Schreiben eine unlautere Behinderung eines verfassungsrechtlich geschützten Bürgerrechtes durch das Ministerium und interpretiert es als Ausdruck erheblicher Nervosität auf Seiten des Landes.
Das Hauptargument des Landesschulamtes ist die Pflicht zur Wahrung der politischen Neutralität für alle Landesbeschäftigten. Deshalb sei eine Unterstützung und Werbung für das Volksbegehren in dienstlicher Eigenschaft oder auf Konferenzen nicht möglich. „Neutralität heißt aber nicht Untätigkeit“, hält Eva Gerth, Sprecherin des Bündnisses und Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, dem entgegen.