Online-Seminare zum Arbeits- und Schulrecht für Lehrkräfte im Berufseinstieg
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Am 1. September 2020 beginnen die Tarifverhandlun-gen zur Anpassung der Vergütungen der Beschäftigten in den Kommunen. Zuvor waren Sondierungen zwischen den Gewerkschaften und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände über eine mögliche Verschiebung der Tarifverhandlungen gescheitert. Die Gewerkschaften hatten vorgeschlagen, die Verhandlungen erst 2021 zu beginnen und bis dahin allen Beschäftigten eine finanzielle Ausgleichleistung zu gewähren. Die besonderen Anstrengungen aller Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen und Monaten hätten damit gewürdigt werden können. Die Arbeitgeber haben das abgelehnt und bereits vorab erklärt, dass für Gehaltssteigerungen keine Spielräume vorhanden seien.
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Die Corona-Pandemie hat den Personalmangel an unseren Schulen noch offensichtlicher gemacht. Das Bildungsministerium ist seit Jahren nicht in der Lage, genügend Lehrkräfte einzustellen. Die GEW-Forderung nach Einführung von freiwilligen Arbeitszeitkonten, mit denen vorübergehend Unterrichtsausfälle vermindert und gleichzeitig die Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten gewährleistet werden könnte, hat das Land abgelehnt.
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Nachfolgend die Möglichkeiten, am Stand des Volksbegehrens mit seiner Unterschrift seine Meinung zu dokumentieren.
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Heute wurden von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt erläutert eine entsprechende Erklärung, wie die Bundesmittel in den Hochschulen eingesetzt werden sollen. Die GEW Sachsen-Anhalt sieht für die nun folgenden Gespräche einen deutlichen Verbesserungsbedarf, insbesondere im Ausbau der dauerhaften Beschäftigung an den Hochschulen.
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