www.gew-sachsenanhalt.net - Welcher Betrag wird für eine Stunde zu Grunde gelegt?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Auszahlung von Mehrzeiten
- Erstellt: 25. Oktober 2018
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der "Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung (Mehrarbeitsvergütungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - MVergV LSA -)" Danach erhalten derzeit
1. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern, soweit sie nicht unter die Nummern 2 bis 4 fallen, 19,20 Euro,
2. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern, deren Einstiegsämter mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet sind, 23,82 Euro,
3. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern an Förderschulen in der Besoldungsgruppe A 13 28,26 Euro,
4. Studienrätinnen und Studienräten an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen 33,03 Euro.
pro Unterrichtsstunde und als Bruttobetrag.









