www.gew-sachsenanhalt.net - Müssen Schulleitungen befürchten, "angezählt zu werden", weil die Höchststundenzahl überschritten wurde?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Auszahlung von Mehrzeiten
- Erstellt: 06. November 2018
Es wurde ausdrücklich erklärt, dass dies nicht passieren soll. Schließlich mussten die Schulleitungen entscheiden, entweder die Arbeitszeitregelungen einzuhalten und Unterricht ausfallen zu lassen oder die Arbeitszeitregelung zu ignorieren und im Sinne der Schule und der Schülerinnen und Schüler den nötigen Unterricht vorzuhalten. Das Land will anerkennen, dass sich Schulleitungen oft für letzteres entschieden haben, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir wollen dies nicht weiter bewerten, allerdings kann das mit Sicherheit keine Ermunterung sein, weiter so zu verfahren.









