www.gew-sachsenanhalt.net - Wann erfolgt der "Streikabzug" und wie erfolgt die Rückzahlung durch die GEW?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: Frage der Woche
- Erstellt: 25. März 2019
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Wann nun der Abzug erfolgen wird, wissen wir nicht, es wird sicher erst ein bis zwei Monate nach dem Streikmonat erfolgen. Für GEW-Mitglieder werden wir wieder eine Rückzahlungsformular bereitstellen, mit dem der Nettoverlust durch den Streik als Streikgeld beantragt werden kann. Wichtig ist, dass wir die Gehaltsabrechnung - Bezügeschein - benötigen, um die Auszahlung vornehmen zu können. Also öfter mal hier auf der GEW-Seite nachschauen, wir haben ja auch sonst recht interessante Inhalte.









