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Lehrerhauptpersonalrat mit großer Verantwortung

In loser Reiher stellt die GEW Sachsen-Anhalt die Personalräte des Landes vor. Den Beginn macht der Lehrerhauptpersonalrat:

Fachgruppe Gymnasium:
Kerstin Hinz, Vorsitzende des LHPR, Fachlehrerin für Mathematik und Physik am Gymnasium Martineum in Halberstadt

Als Vorsitzende des LHPR sehe ich das Hauptanliegen meiner Arbeit darin, die Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit in den Schulen im Fokus zu haben. Arbeitsbelastungen aufgrund von Lehrkräftemangel und zusätzlichen Aufgaben neben dem Unterricht, die Anerkennung besonderer Aufgaben (Schaffung von Funktionsstellen, Erhöhung der Abminderungsstunden), Digitalisierung, Fort- und Weiterbildungen, die Umsetzung der Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz werden in Gesprächen mit dem Ministerium ständig thematisiert. Oberstes Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiter*innen so zu gestalten und zu verbessern, dass Überlastungen vermieden werden, um damit ein verlässliches, sehr gutes Bildungswesen in Sachsen-Anhalt etablieren zu können.

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Rechtsnormenhierarchien im Überblick

Orientierungshilfen über Vorschriften im Schulalltag

Leistungsbewertungserlass, Schulgesetz, Landesverfassung, Hausordnung, Verordnung über den Vorbereitungsdienst: Es gibt viele Vorschriften, die das Schulleben regeln – und feine aber kleine Unterschiede. So wird z. B. eine Beschwerde über die Benotung eines Tests maximal behördenintern überprüft, die Bewertung einer Abiklausur kann hingegen im Extremfall schon mal vorm Verwaltungsgericht landen. Na klar – ist ja auch „wichtiger“ – heißt: Die Abiklausur wird als Verwaltungsakt eingestuft, der Test nicht. Wenn wir jederzeit entscheiden möchten, was genau denn jetzt ein Verwaltungsakt ist, müssten wir zusätzlich zum Lehramt noch Jura studieren. Grundsätzliche Kenntnisse des Schulrechts sind jedoch von großem Vorteil und werden auch von uns Lehrkräften verlangt!

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Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

Ganz erstaunt haben viele Lehrkräfte auf die Aufforderung des Landes reagiert, sich aus einer Liste ein digitales Endgerät „auszusuchen“. Kann jeder ein beliebiges Gerät wählen? Brauche ich
eine Extra-Versicherung? Hafte ich persönlich für dieses Gerät? Wer übernimmt die Wartung? Auf diese Fragen wollen wir eingehen:

Wahl des Gerätes

Jede Lehrkraft kann sich aus der Liste mit den fünf zur Auswahl stehenden Geräten das aussuchen, welches ihr – aus welchen Gründen auch immer – am meisten zusagt, die Lehrkraft muss ja schließlich damit arbeiten. Es spielt keine Rolle, ob der Schulträger oder die Schulleitung gewisse Geräte präferieren.

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Ansteckung mit Covid-19 in der Schule

Im Zusammenhang mit der erneuten Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht in Sachsen-Anhalt nehmen die Verunsicherungen der Beschäftigten erheblich zu, sich mit dem Corona-Virus anzustecken und ernsthaft zu erkranken. Der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) hat den aktuellen Hygieneplan des Bildungsministeriums abgelehnt, da er die Öffnung der Schulen bei einem Inzidenzwert ab unter 200 als viel zu riskant ansieht und die wachsende Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten an Schulen mit großer Sorge betrachtet. Das Ministerium hat diesen Hygieneplan trotz der Ablehnung des LHPR dennoch vorläufig in Kraft gesetzt, so dass dieser mit Beginn des Schulbetriebes ab dem 01.03.2021 anzuwenden ist. Die Sorgen um eine Ansteckung für die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Schulen wachsen. Daher ist die Frage durchaus berechtigt, inwiefern ein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse für angestellte Beschäftigte und durch die Dienstunfallfürsorge für Beamt*innen besteht.

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Buchtipp zum Personalen Lernen

Neue Anregungen für pädagogisches Handeln

Mit diesem äußerst interessanten und empfehlenswerten Buch nimmt Fritz Bohnsack (Jahrgang 1923) Stellung zu schulischem Lernen und zur Lehrerbildung unter der Perspektive des personalen Lernens. In der Stärkung der Person besteht für ihn die zentrale Aufgabe von Erziehung und Bildung und damit zugleich für Lehrerinnen und Lehrer sowie für deren Qualifizierung zum Lehrberuf. Gestützt und bestärkt in dieser Perspektive sieht sich Bohnsack durch aktuelle Entwicklungstrends wie etwa die Bedeutungsverschiebung vom Lehren zum Lernen bzw. vom Lehrenden zum Lernenden ebenso wie vom formalen (schulisch-institutionalisierten) zum informellen Lernen im Alltag und später auch im Beruf. Aus seiner Sicht besteht in institutionalisierten Bildungsprozessen ein Problem darin, der jeweiligen Person – Lernenden wie Lehrenden – gerecht zu werden.

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