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Wer sind wir?

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist ein starkes Team von über 280.000 Frauen und Männern, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Berufen arbeiten: In Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und anderen pädagogischen Einrichtungen. Auch Studierende und arbeitslose Pädagoginnen und Pädagogen sind gleichberechtigte Mitglieder in der GEW. Als Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund machen wir uns für unsere Interessen stark. Gemeinsam gestalten wir vernünftige Arbeitsbedingungen, streiten für faire Entgelte, unbefristete Arbeitsverträge und sichern Arbeitsplätze im Bildungsbereich.

Die GEW ist parteipolitisch unabhängig, aber nicht unparteiisch. Das bedeutet: Wir ergreifen Partei für die Beschäftigten, für die Entwicklung und den Ausbau eines demokratischen Bildungswesens.


 


Tarifpolitik

Tarifverträge sichern unsere Arbeits- und Lebensqualität. Die GEW verhandelt mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes und des privaten Bildungsmarktes die Tarifverträge. Die Ergebnisse kommen auch den Beamtinnen und Beamten zugute. Damit GEW-Mitglieder auch für ihre Interessen streiten können, sind sie bei allen Arbeitskämpfen geschützt –rechtlich und finanziell.


 


Interessenvertretung

Wir sind da, wenn’s brennt. Wie gut eine Personalrätin oder ein Betriebsrat arbeitet, merkt man erst dann, wenn ein Problem auftaucht. Mit Schulungen und Vernetzungstreffen unterstützt die GEW schon vorher Personal- und Betriebsräte, damit diese für ihre Aufgabe bestens gerüstet sind. Nur so können sie auch deine Interessen optimal vertreten.


 


Beamtinnen und Beamte

... brauchen keine Gewerkschaft. Das hätten die Dienstherren gerne so. Wir sorgen

  • dafür, dass Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung übertragen werden,
  • in Anhörungsverfahren und durch politische Arbeit dafür, dass die einseitigen Regelungen für Beamten "im Rahmen bleiben"
  • stehen mit unseren Personalräten den Beamten bei Abordnungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Beurteilungen usw. zur Seite
  • mit einem effektiven Rechtsschutz dafür, dass Beamte auch ihr Recht bei den Verwaltungsgerichten bekommen.

Deshalb sind wir die größte Beamtenorganisation im Lehrerbereich bundesweit. 


 


Im Beitrag enthalten: Berufshaftpflicht

Im Beruf ist schnell mal was passiert: Der Dienstschlüssel geht verloren, im Labor geht was zu Bruch. Für GEW-Mitglieder hat das berufliche Risiko Grenzen. Die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Berufshaftpflichtversicherung springt ein.

Mehr erfahren? Hier weiterlesen!


 


Im Beitrag enthalten: Rechtsschutz

Du empfindest Deine dienstliche Beurteilung als unfair, wurdest falsch eingruppiert oder sogar gekündigt? Als GEW-Mitglied genießt Du umfassenden Rechtsschutz in allen beruflichen Angelegenheiten – wenn nötig bis in die letzte Instanz.

Mehr erfahren? Hier weiterlesen!


 


Wichtig zu wissen: Was kostet mich das?

Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Beschäftigungsstatus:

  • BeamtInnen zahlen in den Jahren 2018/2019 0,81 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,83 Prozent der Besoldungsgruppe und -stufe, nach der sie besoldet werden
  • Angestellte mit Tarifvertrag zahlen in den Jahren 2018/2019 0,75 Prozent und in den Jahren 2020/2021 0,76 der Entgeltgruppe und -stufe, nach der vergütet wird; Angestellte ohne Tarifvertrag zahlen 0,7 Prozent des Bruttogehalts.
  • Der Mindestbeitrag beträgt immer 0,6 Prozent der untersten Stufe der Entgeltgruppe 1 des TVöD.
  • Arbeitslose zahlen ein Drittel des Mindestbeitrags.
  • Freiberuflich Beschäftigte zahlen 0,55 Prozent des Honorars.
  • Studierende zahlen einen Festbetrag von 2,50 Euro, Mitglieder im Referendariat oder Praktikum zahlen einen Festbetrag von 4 Euro, in Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft
  • für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst besteht in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit der beitragsfreien Mitgliedschaft
  • bei EmpfängerInnen von Pensionen beträgt der Beitrag 0,68 Prozent des Bruttoruhestandsbezuges
  • bei RentnerInnen beträgt der Beitrag 0,66 Prozent der Bruttorente.

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Informationsvorsprung

Wenn es um Bildungs- Beamten- und Tarifpolitik, didaktische Konzepte oder Hilfen für den Berufsalltag geht, sind GEW-Mitglieder bestens informiert: Wir bieten Seminare, Fortbildungsmöglichkeiten, Fachpublikationen und natürlich die bundesweite Zeitschrift „Erziehung & Wissenschaft“. Hinzu kommt die monatliche Zeitung des  Landesverbandes. Hier im Internet erhalten unsere Mitglieder exklusiv Hinweise, Dokumente, Musterschreiben usw. 


 


Ich möchte jetzt Mitglied werden!

Wir empfehlen unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilen müssen.

Sie sind in Ausbildung? Prüfen Sie, ob Sie unsere Aktion beitragsfreie Mitgliedschaft nutzen können.


 

BIldungs-Akademie


Thema 1: „Immer mit einem Bein im Gefängnis?“ - Schulalltag und Rechtsprechung (auch online verfügbar)

Vermittelt werden die Rechtsgrundlagen zu Haftung und Aufsicht aller am Schulleben Betei-ligter. Anhand von Beispielen, aktuellen Urteilen und konkreten Situationen werden Hand-lungshilfen gegeben. Im Seminar wird auf wichtige Problemfelder wie Klassenfahrten, Verabreichung von Medikamenten an Schüler, verlorene Schlüssel, Notengebung und Urheberrecht eingegangen. Die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ihre Umsetzung bezogen auf die konkreten Bedingungen in der Schule werden diskutiert. Darüber hinaus werden die Aufgaben und Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung und entsprechender beamtenrechtlicher Regelungen aufgezeigt.


Thema 2: „Dauerstress und 60-Stunden-Woche?“ - Arbeitszeit und Zeitmanagement für Lehrerinnen und Lehrer

Vermittelt werden die Rechtsgrundlagen der Arbeitszeit von Lehrkräften. Anhand von konkreten Beispielen wird auf Alltagsfragen in der Schule und die Möglichkeiten einer sinnvollen Arbeitsorganisation eingegangen. Die Gestaltung eines persönlichen Zeitmanagements wird auch unter Berücksichtigung von Mehr- und Minderzeiten, Urlaub, Vorbereitungswoche, Reservestunden, Sonderurlaub und Freistellungen erörtert und es werden die Grenzen der derzeit gültigen Arbeitszeitregelung aufgezeigt. Darüber hinaus geht es um die Entwicklung von Selbstkompetenzen in Arbeitszeitfragen, um Belastungssituationen durch eine veränderte Organisation im Kollegium weitestgehend zu vermeiden

Zeitumfang: 2 bis 4 Stunden


Thema 3: „Angepasst und ohne eigene Meinung?“ - Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten

Das Seminar vermittelt Grundlagen des Beamtenrechts zu wichtigen Themen wie Arbeitszeit, Urlaub, hergebrachte Grundsätze und Besoldung. Die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten werden anhand der Gesetzgebung und von aktuellen Urteilen diskutiert und damit die Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld in der Schule erhöht.


Thema 4: „Beamtenversorgung – wer soll das verstehen?“

Das Seminar vermittelt Kenntnisse zur Beamtenversorgung. Die Teilnehmer lernen, anhand der gesetzlichen Regelungen ihre eigenen Versorgungsansprüche überschlägig zu berechnen. Hierbei wird neben der Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten, der Berücksichtigung von Teilzeit und anderer relevanter Faktoren auch auf die Probleme des vorzeitigen Ruhestandes, der Hinterbliebenenversorgung und dem Zusammenhang zwischen Rente und Pension eingegangen.


Thema 5: Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit und Fragen der Arbeitsorganisation für pädagogische Mitarbeiterinnen

Vermittelt werden die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit, insbesondere Aufgaben, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit von pädagogischen Mitarbeiterinnen. Neben den Ausführungen zu den Besonderheiten insbesondere durch die bestehende Dienstvereinbarung für pädagogische Mitarbeiterinnen werden anhand von konkreten Beispielen und Fragen der Teilnehmerinnen die alltäglichen Probleme diskutiert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Fragen der Arbeitsorganisation in der Schule, neue Herausforderungen wie die Unterstützung des gemeinsamen Unterrichts oder Aufgaben innerhalb des Ganztagskonzeptes der Schule sollen ebenso thematisiert werden wie die Perspektiven der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen.


Thema 6: Tarifvertragliche Rechte und Pflichten für Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiterinnen

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die grundsätzlichen Regelungen des TV-L vermittelt, der die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten regelt. Dies betrifft Themen wie Nebentätigkeit, Urlaub, Arbeitsbefreiungen, Arztbesuch und „Krankschreibung“, aber auch Fragen der Arbeitszeit sowie von Haftung und gesetzlicher Unfallversicherung. Anhand von Beispielen aus der Schulpraxis, der im Seminar aufgeworfenen Fragen und der aktuellen Rechtsprechung werden die wesentlichen tariflich begründeten Rechte und Pflichten der Beschäftigten dargestellt damit die Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld in der Schule erhöht.


Thema 7: „Schule macht mich kaputt“ - Ursachen und Vermeidungsstrategien bei Burnout

Vermittelt wird Wissen über Burnout bei Beschäftigten an Schulen. Es geht um das Erkennen von Anfangssymptomen und Möglichkeiten der Vorbeugung. Besondere Belastungsfaktoren in der Schule sollen erkannt und minimiert werden. Es werden Lösungsstrategien und Handlungsanleitungen für Einzelne und Kollegien im beruflichen Alltag erarbeitet und Kompetenzen im Umgang mit solchen Fragen für Schulen entwickelt.


Thema 8: „Schule und Gesundheit – ein Widerspruch?“ Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes in der Schule

Diskutiert werden der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im konkreten Arbeitsprozess der Schulen. Einbezogen werden Fragen zum Umgang mit psychischen Belastungen oder Mobbing im Arbeitsumfeld. Vermittelt wird Wissen über die gesetzlichen Grundlagen und der Verwaltungsvorschriften des Landes zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. über das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und Hygienerichtlinien. Möglichkeiten der Umsetzung der Regelungen in der konkreten Schule werden diskutiert und konkretisiert und damit die Handlungskompetenz von Beschäftigten und Führungskräften in Bezug auf dieses wichtige Aufgabenfeld gestärkt werden.


Thema 9*: Stress-Management und Burnout-Prävention für Beschäftigte in Schulen (auch online verfügbar)

Vermittelt werden die Ursachen von Stress, es werden Stressarten und in Stressoren unter-sucht. Jeder Teilnehmer wird in die Lage versetzt, seine Stressoren zu erkennen und sich entsprechend stressmindernd zu verhalten. Anhand von konkreten Beispielen wird auf Alltagsfragen in der Schule und die Möglichkeiten einer sinnvollen Stressminderung eingegangen. Dargestellt wird die Wirksamkeit eines erfolgreichen Stressmanagements als Burnout-Prävention. Fakten aus der Hirnforschung ermöglichen das Verständnis der Burnout-Entstehung und geben Tipps zur Änderung des eigenen Verhaltens. Die Teilnehmer lernen, sich selbst besser zu reflektieren, ihre eigenen Reaktionen zu verstehen und damit Kompetenzen zur Selbststeuerung und zur Stressminderung zu erlangen.


Thema 10: “Nur die üblichen Streitereien?“ - Mobbing unter Schülern

Zum Thema „Mobbing unter Schülern“ werden die Ursachen und das Entstehen von Mobbing anhand gruppendynamischer Prozesse aufgezeigt sowie die - meist nicht sichtbaren aber einschneidenden - Folgen für die Betroffenen erläutert. Es werden Präventions- und verschiedene Interventionsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert. Das Seminar vermittelt Kenntnisse zum Erkennen von Mobbing, zum Umgang mit Opfern und Tätern, es werden Interventions- und Präventionsmöglichkeiten für die eigene Schule erarbeitet.


Thema 11: Jugendliche ritzen sich – aber warum? - Ursachen von und Hilfen bei Persönlichkeitsstörungen von Schülerinnen und Schülern

Persönlichkeitsstörungen unter Jugendlichen nehmen zu, das „Ritzen“ ist dabei nur ein Symptom. Was versteht man z. B. unter Dissoziationen oder Borderline? Welche Ursachen führen zu solchen Persönlichkeitsstörungen und wie sollte man als Lehrer oder Schule reagieren und helfen? Das Seminar vermittelt ausgehend vom Phänomen „Ritzen“ Kenntnisse über zugrunde liegende Persönlichkeitsstörungen und zeigt auf, wie man als Lehrer angemessen und sinnvoll damit umgehen, reagieren oder sogar helfen kann.


Thema 12: "Muss man das wirklich einklagen?" - Verwaltungsrecht in der Schule

Was haben Noten, Zeugnisse und Konferenzbeschlüsse mit Verwaltungsrecht zu tun? Was ist ein Verwaltungsakt und welche Folgen hat die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung? Das Seminar vermittelt Kenntnisse zum Verwaltungsrecht in der Schule anhand konkreter Beispiele und zeigt auf, wie die Schule gegenüber Schülern und Eltern rechtssicher agieren kann und welche Folgen Fehler im verwaltungsrechtlichen Handeln nach sich ziehen können. Gleichzeitig wird auf das dem Beamtenrecht zugrunde liegende Verwaltungsrecht eingegangen.


Thema 13: unbesetzt

Hier kommt bald ein weiteres spannendes Thema Ihrer GEW-Bildungsakademie.


Thema 14: „Facebook, WhatsApp, Snapchat & Co - wie kommunizieren unsere Schüler?

Eine kurzweilige Einführung in die Kommunikationswelt unserer Schüler/innen, die man nicht beherrschen muss, aber einmal kennengelernt haben sollte. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, die einfach mal hinter die Kulissen von Facebook, WhatsApp, Snapchat & Co zu schauen und erfahren wollen, was da so läuft, was unsere Jugendlichen „dahintreibt“ und um welche Inhalte und Möglichkeiten es dort geht, die sich aber deshalb nicht unbedingt mit dieser Technik selber beschäftigen möchten.
Voraussetzungen: keine. Man muss nicht einmal ein Handy, Smartphone oder Iphone besitzen.
Der Vollständigkeit halber wird im Seminar online ein Blick ins Darknet „riskiert“, man erfährt, welche legalen und illegalen Möglichkeiten dort bestehen, und wie man sich den Umgang mit der digitalen Währung Bitcoin vorstellen muss, usw.


Thema 15*: Datenschutz und Urheberrecht in der Schule (auch online verfügbar)

Die Teilnehmer lernen an Fallbeispielen und Fragestellungen die aktuellen Regelungen zum Urheberrecht zu erkennen und anzuwenden. Darüber hinaus werden die Datenschutzregelungen und deren Umsetzung an den Schulen an konkreten Problemstellungen diskutiert und Konsequenzen aus den rechtlichen Vorgaben erarbeitet. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen Überblick über wichtige rechtliche Vorgaben zu geben und Kenntnisse von allgemein verständlichen Quellen zum Finden von Lösungen bei Fragen und Problemen zu vermitteln.


Thema 16*: Cybermobbing gegen Lehrer - der "rechtsfreie Raum" Internet? (auch online verfügbar)

Cybermobbing ist ein Schlagwort, doch was bedeutet Cybermobbing? Das Seminar erläutert verständlich anhand von Beispielen, was man sich unter Facebook, Foren, Chatrooms und Portalen vorstellen muss und wie sie funktionieren. Darüber hinaus werden Kenntnisse vermittelt, welche Inhalte (z. B. Kritiken, Beschimpfungen) zulässig sind, welche rechtlichen Schranken es gibt und wie man sich gegen unzulässige Inhalte rechtlich wehren kann.


Thema 17: "Und wie kann ich mich einbringen?" - Aktive Mitsprache bei Entscheidun-gen in der Schule, Rechte und Pflichten der Beschäftigten

Im Seminar werden die Rechte und Pflichten der Beschäftigten erläutert , wer für die Bean-tragung oder Genehmigung der verschiedenen Regelungen zuständig ist, in welchen Gremien in der Schulen welche Entscheidungen fallen und wie sich die Beschäftigten aktiv einbringen können. Dabei wird insbesondere auf die Einbeziehung der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragen an der Schule eingegangen und aufgezeigt, wie die Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Personalvertretung / Gleichstellungsbeauftragten und Beschäftigten selbst für die Interessen der Beschäftigten und der Schule funktionieren soll und in welchen Fällen das Landesschulamt bzw. die Stufenvertretungen zu beteiligen sind.


Thema 18: „Vor der Gewalt“- eine Diskussion über Schulabsentismus

Schulabsentismus (Schulverweigerung) ist ein zunehmendes Phänomen. Nach einem Exkurs zur historischen Entwicklung der Schulpflicht in Deutschland werden Erscheinungsformen, Ursachen und Gründe erläutert. Eine Diskussion über Interventionsmaßnahmen und deren praktische Umsetzung kann für weitere schulische Orientierungen genutzt werden.


Thema 19: „Mobbingfreie Schule - Gemeinsam Klasse sein“

(initiiert vom Kultusministerium und der Techniker-Krankenkasse)

In einer Projektwoche beschäftigen sich Schülerinnen und Schüler der fünften bzw. siebenten Klassenstufe in einer Projektwoche intensiv mit dem Thema Konflikt- und Gewaltlösung. Sie erlernen in Übungen, Rollenspielen und Ge-sprächen, wie sie positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Die Kids erfahren, welche Folgen Mobbing für die betroffenen Mitschüler hat und was sie selbst tun können, um Mobbing zu verhindern.

Im Seminar werden die Lehrkräfte der Schule mit dem Problem Mobbing und dem Inhalt des Projekts bekanntgemacht. Ziel ist es, dass die Lehrkräfte eigen-verantwortlich dieses Projekt umsetzen und dieses zur Tradition entwickelt wird. Für den ersten „Durchlauf“ steht der Referent auch in der Projektwoche helfend zur Verfügung. Diese Fortbildung kann nur von einer begrenzten Anzahl von Schulen gebucht werden.


Thema 20: „Berufseinsteiger und keine Hilfe weit und breit?“

Als Berufseinsteiger wird man von der Unzahl der rechtlichen, praktischen und täglichen Probleme ziemlich „erschlagen“. Das Berufseinsteigerseminar hilft weiter, um schnell und überblicksmäßig zu verschiedenen Themen Klarheit zu bekommen und rechtssicher agieren zu können.

Die Fortbildung erfolgt in verschiedenen Modulen zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse der Teilnehmer. Bitte fragen Sie uns speziell zu diesem Thema an.


Thema 21: "Kein Bammel vor Bewerbungen" - Hilfen und Tipps zur Einstellung in den Schuldienst Sachsen-Anhalt

Dieses Thema ist für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Es werden ca. vier Wochen vor den Ausschreibungen jeweils eine Veranstaltung in Halle und Magdeburg angeboten. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Ankündigungen sowie unsere aktuelle Veranstaltungsleiste.


Thema 22*: Vorbereitung auf den Schulrechtstest für LiVs (auch online verfügbar)

Dieses Thema ist für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Es werden ca. vier Wochen vor dem Schulrechtstest der LiVs jeweils eine Veranstaltung in Halle und Magdeburg angeboten. Bitte beachten Sie unsere aktuellen Ankündigungen sowie unsere aktuelle Veranstaltungsleiste.

Auszahlung von Mehrzeiten


Wen betrifft die Auszahlung von Mehrzeiten?

Die mögliche Auszahlung betrifft tarifbeschäftigte und beamtete Lehrkräfte. Die Regelung ist die gleiche. 


Welche Zeiten kommen zur Auszahlung?

Zur Vergütung können alle Mehrzeiten kommen, die am 31.07.2018 über die Anzahl von 80 Stunden übersteigen. Die Zahl 80 ist die Höchststundenzahl, die sich aus der Arbeitszeitverordnung Lehrkräfte und dem so genannten Flexi-Erlass ergibt. 

Bei Teilzeitbeschäftigten wird der die Zahl 80 übersteigende Anteil an Mehrzeiten fiktiv auf 12 Monate verteilt. Die Beschäftigten erhalten bis zur Vollbeschäftigung anteilig einen Ausgleich nach TV-L, die dann noch übersteigende Zahl wird als Mehrarbeit vergütet. 


Welcher Betrag wird für eine Stunde zu Grunde gelegt?

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der "Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung (Mehrarbeitsvergütungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - MVergV LSA -)" Danach erhalten derzeit 

1. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern, soweit sie nicht unter die Nummern 2 bis 4 fallen,    19,20 Euro,

2. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern, deren Einstiegsämter mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet sind,    23,82 Euro,

3. Inhaberinnen und Inhaber von Lehrämtern an Förderschulen in der Besoldungsgruppe A 13    28,26 Euro,

4. Studienrätinnen und Studienräten an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen    33,03 Euro.

pro Unterrichtsstunde und als Bruttobetrag.


Müssen Schulleitungen befürchten, "angezählt zu werden", weil die Höchststundenzahl überschritten wurde?

Es wurde ausdrücklich erklärt, dass dies nicht passieren soll. Schließlich mussten die Schulleitungen entscheiden, entweder die Arbeitszeitregelungen einzuhalten und Unterricht ausfallen zu lassen oder die Arbeitszeitregelung zu ignorieren und im Sinne der Schule und der Schülerinnen und Schüler den nötigen Unterricht vorzuhalten. Das Land will anerkennen, dass sich Schulleitungen oft für letzteres entschieden haben, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir wollen dies nicht weiter bewerten, allerdings kann das mit Sicherheit keine Ermunterung sein, weiter so zu verfahren.


Wie weit ist diese Aktion mit der GEW oder den Personalräten besprochen?

Die ganze Aktion ist einmal wieder eine tullnersche "Hau-Ruck-Aktion", mit keinem ab- oder besprochen. Obwohl die Anordnung von Mehrarbeit der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegt, wurde die Maßnahme ohne jede Einflussnahme der Personalräte umgesetzt, alle wurden nur "in Kenntnis gesetzt". Auch mit der GEW wurde nichts besprochen. 


Muss man die Auszahlung beantragen? Gibt es Fristen?

Die Auszahlung muss schriftlich mit Formblatt beantragt werden, die Schulleiterin oder der Schulleiter muss die Anzahl der geleisteten Stunden bestätigen und das Formblatt an das Landesschulamt weiterleiten. Die Frist hierzu ist der 9. November 2018, es reicht aus, wenn der bestätigte Antrag an diesem Tage vorab per Fax beim Landesschulamt vorliegt.


Verzichtet man auf die Mehrzeiten, wenn man nichts beantragt?

Nein. Es besteht keine Pflicht zur Beantragung und Auszahlung. Wer sich nicht für Auszahlung entscheidet, hat nach wie vor Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. Es könnte sinnvoll sein, diesen Anspruch gleichzeitig geltend zu machen und auf den Ausgleich zu drängen. Dieser kann nur so abgegolten werden, in dem die Lehrkraft Unterricht, den sie erteilen müsste, nicht erteilen braucht. So bringt eine Woche vor den Ferien kein Unterricht im Normalfall 25 oder 27 Stunden Ausgleich.  


Wie sind die Beträge für eine Unterrichtsstunde entstanden?

Dieses Geheimnis kann nur die Landesregierung beantworten, sie legt diese Beträge in der Mehrarbeitsvergütungsverordnung frei fest. Leider gelten diese ebenso für Angestellte, weil für Lehrkräfte alle Arbeitszeitregelungen wie für Beamte gelten. 


Meine Frage wird hier leider nicht beantwortet.

Schreiben Sie uns eine eMail mit Ihrer Frage an frage.die@gew-sachsenanhalt.net. Wir werden sie so schnell wie möglich hier mit aufnehmen und beantworten.


Wie bewertet die GEW diese Aktion?

Die Aktion wirkt wie ein versuchter Befreiungsschlag, mit dem man sich billig von einer riesigen Zahl von Mehrzeiten illegal lösen will. Die Vergütungssätze sind willkürlich in Höhe und nach Schulform festgelegt und liegen weit unterhalb der tatächlichen Beträge. Gleichzeitig sollen die Beschäftigten so preiswert animiert werden, sich weiterhin grenzenlos ausbeuten zu lassen. Den Lehrerinnen und Lehrern wird ihre geleistete Arbeit weit unter Wert abgekauft. Viele werden sich für die Auszahlung entscheiden, weil sie für einen Kampf um Freizeitausgleich weder Kraft noch Zeit haben, wird man doch hierfür letzten Endes Gerichte bemühen müssen.  

Diese Aktion ist kurzsichtig, unbillig und ohne jeden Fürsorgegedanken gegenüber den Lehrkräften. Sie zeigt, dass die Not an den Schulen viel größer ist, als Tullner dies zugibt. 


Wo findet man die Geltendmachungen?

Die Formulare sind nur verfügbar, wenn man sich vorher als GEW-Mitglied eingeloggt hat (Zuvor Cookies akzeptieren!).

Geltendmachung Auszahlung Mehrarbeit

Geltendmachung Freizeit Mehrarbeit


Wie sind die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte genau?

Die Umrechnung von der wöchentlichen Arbeitszeit in die monatliche erfolgt mit dem Faktor 4,348. Eine Lehrkraft mit 25 Stunden Unterrichtsverpflichung hat also eine monatliche Arbeitszeit von 108,7 Unterrichtsstunden. Eine Lehrkraft mit Teilzeit von 23/25 hat dann eine monatliche Arbeitszeit von 100 Unterrichtsstunden. Der Unterschied zwischen beiden beträgt also 8,7 Stunden monatlich.

Wenn die Teilzeitbeschäftigte nun 128 Stunden Mehrzeiten erarbeitet hat, kommen 48 Stunden zur Vergütung in Frage. Diese werden durch 12 Monate geteilt, damit wurden monatlich 4 Stunden mehr gearbeitet. Da damit die Vollbeschäftigung nicht überschritten wird, werden diese zum realen Wert ausgezahlt. Real bedeutet, monatlicher Bruttoverdienst geteilt durch monatliche Arbeitzeit, hier im Beispiel 100, ergibt den Stundensatz, der zur Anwendung für alle 48 Stunden kommt.

Erst bei Überschreitung von 184,4 Stunden Mehrzeit im Jahr "kippt" die Berechnung. (184,4 - 80 = 104,4 Stunden, diese auf 12 Monate verteilt macht 8,7 Stunden monatlich.) Die Vollbeschäftigung ist erreicht. Jede Stunde über den im Beispiel 184,4 Stunden wird nach dem Satz aus der Mehrarbeitsvergütungsverordnung und damit unter Wert gezahlt.  

Jede teilzeitbeschäftigte Lehrkraft kann ihren "Kipp-Punkt" wie folgt berechnen: 

wöchentliche Unterschiedsstunden mal 4,348 mal 12 plus 80  darüber "kippt" die Berechnung 
Beispiel 23/27 also 4 mal 4,348 mal 12 plus 80 = 288,7 Stunden Bis 288,7 werden 208,7 Stunden voll vergütet, jede weitere Stunde erheblich schlechter "bezahlt".

 

 

AfD-"Meldeportal"


"Meldeportal" der AfD - Wie sagt die GEW dazu?

Das so genannte "Meldeportal" ist in Wirklichkeit ein Denunziationsportal, welches mit demokratischen Grundsätzen nichts gemein hat. Hier will uns die AfD Methoden aufdrücken, die wir mit den Ereignissen 1989 hinter uns geglaubt haben.

Die AfD stört sich daran, dass die Lehrerinnen und Lehrer zu den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis aufbauen und sich für die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien und damit gegen Hetze, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Unterdrückung von Minderheiten aussprechen.

Mit ihrem Portal will sie für Unruhe und Denunziantentum in der Schule sorgen und gleichzeitig erreichen, dass die Kinder und Jugendlichen weniger über demokratische Prinzipien erfahren. Allein schon das Bekenntnis zu den Prinzipien des Grundgesetzes scheint der AfD zu genügen, um Lehrkräfte als "links" und damit nicht "als neutral" zu diffamieren und zum Gegner zu erklären.

Die GEW verurteilt dieses höchst undemokratische und rechtswidrige Denunziantenportal auf das Schärfste.

Selbstverständlich kann man den Lehrerinnen und Lehrern nicht verbieten, grundgesetzwidrige Äußerungen und Meinungen als solche zu bezeichnen und sich grundsätzlich gegen Hetze, Rassismus und Fremdenhass auszusprechen. Das ist keine private Meinung, sondern dienstliche Verpflichtung. Die Lehrkräfte sind dem Grundgesetz und nicht der Auffassung einer Partei verpflichtet.

Natürlich gibt es es Fälle, in denen es berechtigte Beschwerden über Lehrkräfte geben kann. Solche Beschwerden können innerhalb der Schule beigelegt oder durch die Schulbehörden bearbeitet werden. Das gesamte Schulsystem steht unter der Aufsicht des Staates und nicht unter der Aufsicht einer Landtagsfraktion. Dieses Portal ist absolut überflüssig. 


Es gilt das Neutralitätsgebot. Darf ich mich als Lehrkraft kritisch mit der AfD auseinandersetzen?

Ja. Neutralität bedeutet nicht, sich nicht mehr politisch äußern zu dürfen. Lehrkräfte haben einen demokratischen Bildungsauftrag, sie sollen Schülerinnen und Schülern die freiheitlichen und demokratischen Grund- und Menschenrechte vermitteln. Die an Schulen geforderte „parteipolitische Neutralität“ verbietet es, in den Schulen Werbung für wirtschaftliche, politische, weltanschauliche und sonstige Interessen zu betreiben. Aber selbstverständlich können sich Lehrkräfte im Unterricht kritisch mit den Positionen aller Parteien auseinanderzusetzen. Dazu gehören auch die Positionen der AfD. 

In Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) wird bestimmt:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die Schulgesetze der Länder beziehen sich auf diese Grundsätze des GG. Die AfD verfolgt dagegen politische Ziele, die sowohl dem Grundgesetz als auch den allgemeinen Menschenrechten widersprechen. Die AfD vertritt unter anderem diskriminierende, xenophobe, rassistische, sexistische, frauenfeindliche Positionen und versucht, diese in der gesellschaftlichen Mitte zu verankern. Das bedeutet für Lehrkräfte, die ihre Aufgabe und die Schulgesetze ernst nehmen, dass der kritische Umgang mit den Positionen der AfD ein Teil der politischen Bildung ist. Dazu gehört es, die Positionen der AfD als diskriminierend darzustellen, wenn sie es sind.

Quelle: GEW Bund


Was bedeutet der Beutelsbacher Konsens für die Lehrkräfte?

Dem Beutelsbacher Konsens liegen drei Leitprinzipien zu Grunde:

  • Überwältigungsverbot (keine Indoktrination)
  • Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik im Unterricht
  • Befähigung der Schüler, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren.

„Menschenverachtende Positionierungen klar als solche zu benennen und zurückzuweisen. Das ist dann keine Überwältigung, sondern Einsatz für die Demokratie.“

So schreibt Ansgar Drücker, Geschäftsführer des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit in seiner Abhandlung über den Beutelsbacher Konsens.

Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler also ihre eigene (politische) Meinung nicht aufdrücken, sie nicht indoktrinieren. Das bedeutet aber nicht, dass sie sich nicht politisch äußern dürfen. Im Gegenteil, Lehrerinnen und Lehrer sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz dazu verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sie sollen Kinder im Geiste der Menschenwürde, Demokratie, Toleranz und Gleichberechtigung erziehen.

Quelle: GEW Bund


Wie lautet der Beutelsbacher Konsens?

1. Überwältigungsverbot

Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern . Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: http://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens


Wie kann ich mich im Unterricht verhalten?

Für den Unterricht ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern möglichst alle Positionen – von ganz links bis ganz rechts – darzustellen und durch kontroverse Diskussionen zu einem eigenen Urteil zu befähigen. Konkret kann das bedeuten, alle parteipolitischen Standpunkte beim Thema „Asyl“ so darzustellen, dass die Lernenden sie nachvollziehen, analysieren und abwägen können und sie so zu einem eigenständigen Urteil kommen können. Die Schülerinnen und Schüler dürfen dabei keiner Angst ausgesetzt sein, sie müssen ihren Standpunkt frei äußern dürfen.

Die Lehrkraft kann dabei sehr wohl im Unterricht ihre eigene Position deutlich machen, zum Beispiel wenn sie eine Position der AfD nicht teilt oder ablehnt. Das ist keine Verletzung des Neutralitätsgebots, solange diese Sichtweise nicht absolut gesetzt wird und die Schülerinnen und Schüler dadurch indoktriniert werden.

In jedem Falle sind die demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes als Grundlage zu beachten. Wenn teils die Positionen der AfD dem nicht entsprechen, muss man dies dementsprechend benennen. 

Quelle: GEW Bund


Ist dieses Meldeportal überhaupt zulässig?

Nach unserer Auffassung ist das Portal schon aus datenschutzrechtlichen Gründen rechtswidrig. Es gibt aber auch die Auffassung, dass die DSGVO nicht die parlamentarische Arbeit einschränken darf. Dem ist entgegenzuhalten, dass diese Art der Informationsbeschaffung sicher nicht Aufgabe parlamentarischer Fraktionen sein dürfte und die Fraktionen im Landtag nicht im rechtsfreien Raum agieren. Jedenfalls muss man hierzu wohl abwarten, wie Gerichte entscheiden.

Art. 9 der DSGVO Abs. 1 regelt:

"Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt."

Es gibt keinen Ausnahmetatbestand, auf den sich die AfD berufen könnte. 

Weiterhin können Lehrerinnen und Lehrer von der AfD Auskunft verlangen, ob sie und weche ihrer Daten über dieses Portal gespeichert wurden (Art. 15 DSGVO)  und können ihre komplette Löschung verlangen (Art. 17 DSGVO).

Eigentlich müsste die Datenschutzbehörde von sich aus eingreifen.

Darüber hinaus gilt: Werden Lehrerinnen und Lehrer im Internet an den Pranger gestellt oder beleidigt, können sie zivilrechtlich dagegen vorgehen. Ebenso kann man sich gegen dienstliche Weisungen wehren, die sich offenbar auf Daten aus diesem Portal stützen. Letzteres ist aber kaum anzunehmen.

Für jeden Fall gilt: Die GEW steht solidarisch zu den Lehrerinnen und Lehrern und wird deren Rechte verteidigen. Die GEW wird ihre Mitglieder beraten und steht ihnen mit ihrem effektiven Rechtsschutz zur Seite. Dies geht von außergerichtlichen Aktivitäten bis hin zu Klagen in allen Instanzen, wenn dies sein muss.

 


Erinnert die Aktion nicht an den Spruch "Haltet den Dieb, er hat mein Messer im Rücken"?

Genauso sehen wir es. Ein Beispiel:

In einer Pressemitteilung vom 01.11.2018 erklärte die AfD-Fraktion zur  Aufnahme der Christlichen Sekundarschule Gnadau in das Netzwerk "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage":

"Das Schulnetzwerk ‚Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage‘ ist ein Instrument linksliberaler Indoktrinierung, das patriotische Politik als ‚Rassismus‘ diskreditiert und letztlich vor allem einem Zweck dient: Unseren Kinder den Willen zur Verteidigung der eigenen Identität und der eigenen Interessen abzuerziehen. Immer wieder sind Schulen dieses Netzwerks durch Agitation gegen die AfD aufgefallen. Mit großer Sorge hat die AfD-Fraktion deshalb vernommen, dass sich mit der Christlichen Sekundarschule Gnadau nun eine weitere Schule diesem Netzwerk angeschlossen hat. Mittlerweile sind es allein in Sachsen-Anhalt 140 Schulen. Wir finden: Das sind 140 zu viel! .... Die Schule will die Aufnahme in das Netzwerk unter dem dümmlichen Motto ‚Wir sind bunt‘ feiern – die AfD-Fraktion im Landtag findet: Das ist kein Grund zum Feiern!"

Die AfD-Fraktion sieht sich im Recht, dies zu kritisieren und das Motto einer Festveranstaltung als dümmlich zu bezeichnen. Keinesfalls aber will sie akzeptieren, dass die Schule, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerschaft das Recht haben, diese Kritik nicht einfach hinzunehmen. Dies wäre dann "nicht neutral". 

Schaut man sich den Inhalt der Kritik, wird das Ganze aberwitzig. Da wird eine Schule dafür kritisiert, innerhalb eines Netzwerkes keinen Rassismus an ihrer Einrichtung zu dulden. Die Verpflichtung, keinen Rassismus zu dulden, ergibt sich schlicht aus den Artikeln 1 und 3 des Grundgesetzes, dem die Schulen verpflichtet sind. Wir halten nicht das Motto der Feier für dümmlich, sondern die Auffassung, man dürfe die Aufforderung zum Ignorieren des Grundgesetzes nicht kritisieren, dies sei nicht neutral.    


Wie sicher ist das Portal und was passiert mit den Daten?

Was mit den Daten wird, darüber schweigt sich der Betreiber aus. Wenn er sie vertraulich behandeln will, wozu will man sie dann erfassen? Andere Denunziantenportale der AfD behaupten wenigstens, die Daten dann an die Schulbehörde zur Prüfung weiterzuleiten, eine reine Alibibehauptung, auf die man in Sachsen-Anhalt gleich verzichtet. Angeblich werden Verstöße "an höchster Stelle" zu Gehör gebracht, was immer das bedeuten soll.

Auf diesem Portal kann jeder anonym jeden benennen, verpetzen, anschwärzen. Das klassische Denunziantenportal in Reinform.

Wie sicher die Daten sind, weiß auch niemand. Keiner weiß außer der AfD-Fraktion, wer Zugang zu den Daten hat, wie diese wo gespeichert werden und ob die Regelungen des Datenschutzes eingehalten werden. 


Kann man das Portal nicht einfach zuspammen?

Nein, natürlich nicht.

Aber da man nicht weiß, was die Betreiber nun alles lesen wollen, kann man ihnen gern alles mitteilen, was man für wichtig erachtet. Vielleicht wollen die Betreiber auch mal etwas Lustiges lesen? Wir denken, da spricht nichts dagegen. Mit einer netten Wegwerf-Email-Adresse, die man sich anonym in Sekunden unter

http://www.wegwerfemail.de oder

https://www.byom.de oder

https://tempr.email oder

tausend weiteren Angeboten im Internet

zulegen kann, gelingt es, die Betreiber mit Vorfällen aus der Schule oder lustigen Sprüchen anonym aufzumuntern. So gibt es sicher Fälle, in denen Schüler nur links, aber nicht rechts einen Nachbar haben dürfen, wo Lehrkräfte im Internet die Nutzung von Links (Links !!!11!!!) empfehlen oder im Kunstunterricht nur die Farben rot und grün, aber nicht blau verwendet werden. Kann man dort alles melden.


Gilt der GEW-Rechtsschutz auch für Fälle im Zusammenhang mit dem Meldeportal?

Der GEW-Rechtsschutz gilt auch für alle beruflichen Angelegenheiten. Sollte also ein GEW-Mitglied Probleme mit dem oder durch dieses Portal bekommen, steht der effektive Rechtsschutz der GEW komplett zur Verfügung, von außergerichtlichen Aktivitäten bis hin zu Klagen durch alle Instanzen, wenn dies erforderlich ist.

SoAk


Muss ich mich irgendwo extra anmelden?

Nein. Mit der Anmeldung zu mindestens einem Seminar und der erhaltenen Bestätigung sind Sie zur Sommerakademie angemeldet.


Ab wann kann man sich einloggen?

Die Räume sind in der Regel 20 Minuten vor Beginn "geöffnet".


Wo muss ich mich einloggen?

Sie haben per Mail Ihre Zugangsdaten bekommen, und zwar einzeln für jedes Seminar. Vorsorglich haben wir die Daten am Freitag nochmals zugemailt. In dieser Mail ist ein Link, der auf Ihre Person zugeschnitten Ihren Zugang ermöglicht. Allgemeine Zugangslinks gibt es nicht.


Ich finde die Mail mit den Daten nicht.

Prüfen Sie, ob Sie Ihren richtigen Account verwenden. Schauen Sie bitte in Ihrem Spam-Ordner nach. Ansonsten nutzen Sie die obige Notfallnummer.


Gibt es eine Teilnahmebestätigung?

Sie erhalten wenige Tage nach der Sommerakademie für jedes Seminar, an dem Sie teilgenommen haben, eine auf Ihren Namen ausgefertigte Teilnahmebestätigung zum Ausdrucken zugesandt.


Welche Regeln gelten für das Mikrofon?

Wir haben keine festen Regeln, wenn es welche im Seminar geben sollte, legt die der Referent jeweils fest. Gut beraten ist man immer, das Mikrofon auszuschalten, wenn man gerade nichts sagen will. Auch wenn man sich leise verhält, kann ein "offenes" Mikrofon Rückkopplungen und Hall erzeugen, deshalb der Grundsatz: Mikro aus!


Gibt es Regeln für die Kamera?

Auch hier gilt: spezielle Regeln legt der Seminarleiter fest. Allerdings ist es recht unhöflich, die ganze Zeit das Kamera aus zu lassen, ein Seminar lebt auch davon, dass der Seminarleiter über Mimik und Gestik eine kleine Rückkopplung zu seinem Vorgetragenen erhält. In Präsenz sind Sie ja auch die ganze Zeit sichtbar. 


Bin ich nach dem Einloggen sofort beobachtbar und hörbar?

Nein. Nach dem Einloggen ist bei Ihnen Mikro und Video (also Ihre Kamera) ausgeschaltet. Sie können also nochmals in Ruhe die Frisur in Ordnung bringen und einige Proberäusper von sich geben, ehe Sie sich per Mikro und Video endgültig zuschalten.


Ich werde nach dem Einloggen nicht gesehen und kann nichts hören.

Prüfen Sie Mikrofon und Kamera, in dem Sie unten links auf den kleinen Pfeil neben Mikro oder neben Video klicken. Schauen Sie, ob die richtige Kamera und das richtige Mikrofon einen Haken hat oder probieren Sie weitere aus. Falls dies nicht weiterhilft, nutzen Sie unsere Notfall-Nummer oben.

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